CoworkingView bereitet den Start seiner Premium-Maklerdienstleistungen vor. In Kürze: Exklusiver Zugang zu Off-Market Flex-Office-Beständen in ganz Deutschland.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Gültig ab: Februar 2026
Digital Equality
"CoworkingView setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzererfahrung und wenden die entsprechenden Barrierefreiheitsstandards an, um allen Benutzern den gleichen Zugang zu ermöglichen. Diese Erklärung gilt für die Website coworkingview.com und erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)."
Geltungsbereich
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website coworkingview.com, einschließlich aller Seiten, Subdomains und über die Website bereitgestellten Inhalte. CoworkingView ist eine gewerbliche Vermittlungsplattform für flexible Büro- und Coworking-Flächen in Deutschland, betrieben von Carlos Müller González als Einzelunternehmen mit Sitz in Berlin.
Konformitätsstandards
CoworkingView ist bestrebt, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA, wie vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht, einzuhalten. Diese Richtlinien definieren Anforderungen an die Gestaltung von Webinhalten, um diese für Menschen mit einer Vielzahl von Behinderungen zugänglich zu machen, darunter visuelle, auditive, physische, sprachliche, kognitive, sprachliche, lernbezogene und neurologische Behinderungen. Wir orientieren uns auch an der europäischen Norm EN 301 549, die funktionale Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen festlegt, sowie an der deutschen BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), soweit anwendbar.
Konformitätsstatus
CoworkingView ist teilweise konform mit WCAG 2.1 Level AA. „Teilweise konform“ bedeutet, dass einige Teile des Inhalts den Barrierefreiheitsstandard noch nicht vollständig erfüllen. Wir sind uns der verbesserungswürdigen Bereiche bewusst und arbeiten aktiv daran, diese zu beheben. Als wachsende Organisation setzen wir uns dafür ein, die Barrierefreiheit in allen Aspekten unserer digitalen Präsenz schrittweise zu verbessern.
Barrierefreiheitsmaßnahmen
CoworkingView ergreift folgende Maßnahmen, um die Barrierefreiheit unserer Website zu gewährleisten:
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer besten Bemühungen sind einige Inhalte möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei. Zu den bekannten Einschränkungen gehören:
Verwendete Technologien
Barrierefreiheit von coworkingview.com basiert auf den folgenden Technologien:
Assessment Methods
CoworkingView assesses the accessibility of our website using a combination of: automated testing tools (such as axe, Lighthouse, and WAVE), manual testing with keyboard navigation and screen readers, and periodic review of content and templates against WCAG 2.1 Level AA criteria. We aim to conduct comprehensive accessibility reviews at regular intervals and following significant updates to the website.
Kontakt für Feedback
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von CoworkingView. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auf Barrierefreiheitsbarrieren auf unserer Website stoßen:
Enforcement Procedure (Germany)
If you are not satisfied with our response to your accessibility feedback, you may contact the relevant enforcement body. In Germany, the Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) handles disputes regarding the accessibility of websites and mobile applications of public bodies. For private-sector services, you may also contact the Bundesfachstelle Barrierefreiheit (Federal Centre of Expertise for Accessibility) or your local Verbraucherschutzzentrale (consumer protection centre). EU residents may also raise issues via their national accessibility enforcement body under EU Directive 2019/882.
Ongoing Commitment
CoworkingView views digital accessibility as an ongoing obligation, not a one-time project. We are committed to monitoring and improving the accessibility of our website on a continuous basis, training our team on accessible design practices, and incorporating accessibility into every stage of our development process. As the regulatory landscape evolves — including the full applicability of the BFSG from 28 June 2025 and the European Accessibility Act — we will adapt our practices accordingly.